Wenn du in Deutschland eine Garage oder einen Stellplatz über einen längeren Zeitraum mieten möchtest (üblicherweise mehr als einen Monat), muss ein formeller Mietvertrag aufgesetzt werden. Dies wird wichtig, wenn du über temporäre Lösungen wie Parkschein-Parkplätze, Parkscheibenzonen oder Park-and-Ride-Anlagen hinausgehst. Ob du also als Eigentümer:in deine Garage vermieten möchtest oder einfach einen sicheren Stellplatz für dein Fahrzeug suchst: Die rechtlichen Vorschriften, die mit solchen Vereinbarung einhergehen, solltest du auf alle Fälle kennen.
Bei Garages Near Me machen wir den Mietprozess so einfach wie möglich. Trotzdem gilt: Wer die wichtigsten Gesetze kennt, kann Missverständnissen vorbeugen und sich rechtlich absichern — ob Vermieter:in oder Mieter:in
Vom Vertragsabschluss über die Kautionsregelung bis zu den Rechten und Pflichten beider Parteien: In diesem Beitrag findest du alles, was du über das langfristige Mieten eines Parkplatzes wissen musst.
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Rechtsgrundlagen und Vertragsform
In Deutschland wird die Vermietung von Parkplätzen durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Für die Vermietung von Garagen gibt es keine eigens definiertes Gesetz, es gelten die Vorschriften laut Absatz 535 des BGB für allgemeine Wohnungsmietverträge.
Aus rechtlicher Sicht gelten für die längerfristige Miete von Garagen also die gleichen Bedingungen wie bei regulären Wohnmietverträgen.
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Wichtig: Für die Vermietung eines Parkplatzes ist in Deutschland kein schriftlicher Mietvertrag notwendig — eine mündliche Vereinbarung ist ausreichend und rechtlich bindend. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir aber beiden Parteien, einen schriftlichen Mietvertrag mit den vereinbarten Konditionen aufzusetzen.
Schriftliche Verträge müssen folgende Informationen beinhalten:
- Name und Adresse der jeweiligen Vertragsparteien
- Adresse und Beschreibung des Mietobjekts
- Laufzeit des Mietvertrags
- Monatlicher Mietbetrag und Zahlungsbedingungen
- Nutzungsbedingungen und Einschränkungen, z.B.:
- Lagerung von Gegenständen möglich (z.B. Möbel, Umzugskartons)
- Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen erlaubt
- Ausführen von Reparaturarbeiten erlaubt
- LPG (CNG)-Fahrzeuge erlaubt
- Rauchen verboten
- etc. Mehr dazu findest du im Abschnitt “Rechte als Vermieter:in: Regeln für die Nutzung festlegen”.
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Die Vermietung von Garagen fällt nicht unter die Wohnraummiete — entsprechend haben beide Parteien mehr Spielraum beim Aushandeln der Vertragsbedingungen.
Vertragsdauer & Kündigung
Beim Abschluss eines Garagenmietvertrags solltest du wissen, wie genau Mietdauer und Kündigung geregelt sind — das hilft, die Wahrscheinlichkeit von rechtlichen Problemen zu senken und Missverständnissen vorzubeugen.
- Bei unbefristeten Mietverhältnissen gilt in Deutschland grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, sofern nicht anderweitig im Vertrag vereinbart. Damit die Kündigung zum Monatsende wirksam wird, muss sie bis zum 3. Werktag des Monats erfolgen. Hier gibt es allerdings etwas Spielraum, da Parkplätze und Garagen nicht als Wohnraum gelten — üblich ist z.B. eine Kündigungsfrist von 1 Monat.
- Bei befristeten Verträgen endet das Mietverhältnis automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn:
- beide Parteien einer vorzeitigen Kündigung zustimmen
- oder es einen wichtigen Grund dafür gibt, z.B.:
- im Falle des Mieters/der Mieterin: erhebliche Mängel (z.B. Überschwemmung, Gefährdung), Pflichtverletzungen des Vermieters/der Vermieterin
- im Falle des Vermieters/der Vermieterin: wiederholte Nichtzahlung der Miete, mutwillige Beschädigung, zweckwidrige Nutzung, etc.
Eine Kündigung muss schriftlich und mit Angabe des gewünschten Beendigungsdatums erfolgen. Eigenmächtiges Ausziehen oder eine Forderung nach sofortiger Räumung können als Vertragsbruch gewertet werden.
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Parkplatz: Teil des Wohnungsmietvertrags oder separate Vermietung?
Aus rechtlicher Sicht ist es entscheidend zu wissen, ob ein Stellplatz als Teil deines Wohnungsmietvertrags oder auf Grundlage eines separaten Vertrags gemietet wird — denn davon hängen deine Rechte und Pflichten ab.
1. Parkplatz als Teil des Wohnungsmietvertrags
Wenn Garage oder Stellplatz Teil des Wohnungsmietvertrags sind (auch z.B. als Nachtrag oder Zusatz), gelten diese als Nebenleistung zum Mietvertrag. Das bedeutet:
- Es gibt einen gemeinsamen Vertrag für Wohnung und Stellplatz.
- Der Stellplatz genießt denselben rechtlichen Schutz wie die Wohnung. Das bedeutet:
- Die Miete kann nicht separat erhöht werden.
- Der Stellplatz kann nicht getrennt von der Wohnung gekündigt werden — nur der gesamte Mietvertrag.
- Eine Kündigung ist nur bei berechtigtem Interesse (z.B. Eigenbedarf nach §573 BGB) möglich.
- Eine Teilkündigung (nur Garage oder nur Wohnung) ist nicht zulässig.
- Mieterhöhungen müssen sich an den gesetzlichen Vorgaben für Wohnraum orientieren und gelten für die Gesamteinheit (Wohnung + Stellplatz)
Kurzum: Ein Parkplatz, der an an eine Wohnung gebunden ist, bietet eine bessere Absicherung, aber auch weniger Spielraum bei den Konditionen.
2. Separater Mietvertrag
Wenn der Stellplatz nicht Teil deines Wohnungsmietvertrags ist, gilt ein separater Mietvertrag — dieser ist nach dem allgemeinen Mietrecht im BGB geregelt:
- Die Vertragsbedingungen bieten mehr Möglichkeiten für freie Gestaltung:
- Die Kündigungsfrist ist frei wählbar (z.B. 1 Monat).
- Die Kündigung ist auch ohne Angabe von Gründen möglich, sofern alle festgelegten Fristen eingehalten werden.
- Vermieter:innen können höhere Mieten verlangen, indem sie den bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen Mietvertrag zu neuen Konditionen anbieten.
- Mieter:innen können den Stellplatz unabhängig vom Wohnraum kündigen (z.B. bei Umzug)
Ein separater Mietvertrag bietet also mehr Flexibilität, dafür aber weniger rechtlichen Schutz.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Ein Stellplatz, der Teil des Wohnungsmietvertrags ist, bietet rechtlich eine bessere Absicherung, aber weniger Spielraum bei den Konditionen. Ein separater Mietvertrag wiederum ermöglicht eine freiere Gestaltung der Bedingungen und Kündigungsfrist — in diesem Falle ist es jedoch wichtig, alle rechtlich relevanten Punkte klar formuliert in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.
Parkplatzmiete & Kaution
Bei Langzeit-Vermietung verlangen Vermieter:innen üblicherweise eine Kaution. Im Gegensatz zur Wohnungsvermietung gibt es bei Parkplätzen oder Garagen allerdings keinen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag — wie etwa die allgemein üblichen 3 Monatsmieten bei Wohnraum.
In der Praxis bedeutet das:
- In vielen Fällen ist keine Kaution zu entrichten, insbesondere bei Kurzzeitmieten.
- Wird eine Kaution verlangt, beträgt diese in den meisten Fällen 1—2 Monatsmieten.
- In manchen Fällen kann auch nur eine kleine Kaution anfallen, z.B. für den Schlüssel oder die Fernbedienung für das Garagentor.
Ist der Stellplatz Teil des Wohnungsmietvertrags, darf die Gesamtkaution (Wohnung + Stellplatz) 3 Monatsmieten nicht übersteigen.
Quelle: Gansel Rechtsanwälte.
Der Vermieter/die Vermieterin ist verpflichtet:
- die Kaution getrennt vom Eigenvermögen zu verwahren (z.B. auf einem separaten Bankkonto) und
- den vollen Betrag nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter/die Mieter:in rückzuerstatten, sofern keine Mietrückstände bestehen oder Schäden am Eigentum verursacht wurden.
Um rechtlich bestmöglich abgesichert zu sein, sollte folgendes im Mietvertrag festgehalten sein:
- die Höhe der Kaution,
- unter welchen Bedingungen die Rückerstattung der Kaution erfolgt
- sowie eine genaue Auflistung der Umstände, unter denen ein Teil der Kaution vom Vermieter/von der Vermieterin einbehalten werden kann.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss die Kaution vollständig rückerstattet werden, sofern die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde und keine Mietrückstände bestehen. Die Abwicklung kann einige Wochen dauern.
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Foto: RossHelen / Canva
Rechte und Pflichten als Vermieter:in
Vermieter:inrechte
- Zeitgerechte Zahlung der Miete
Zahlungen müssen pünktlich erfolgen. Bei Zahlungsverzug bist du dazu berechtigt, Mahnungen auszuschicken oder dem/der Mieter:in unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben zu kündigen. - Regeln für die Nutzung festlegen
Du kannst vertraglich festlegen, dass ausschließlich das Abstellen von Fahrzeugen bzw. Aufbewahren von relevantem Autozubehör (z.B. Reifen, Ersatzteile) zulässig ist. Das Lagern gefährlicher Stoffe, die Umfunktionierung zu einer Werkstatt oder einem Lagerraum ist in den meisten Fällen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. - Kündigungsrecht
Die Kündigung ist unter Einhaltung der im Vertrag oder Gesetz festgelegten Fristen möglich. Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen (z.B. missbräuchliche Verwendung oder Nichtzahlung der Miete) darfst du nach Abmahnung deine:n Mieter:in fristlos kündigen, wenn diese Verstöße wiederholt begangen werden. - Einkommen (und steuerliche Pflichten)
Mieteinnahmen sind in der Steuererklärung anzugeben. Wenn du mehrere Stellplätze vermietest, kann es sein, dass du umsatzsteuerpflichtig bist — alle Infos dazu findest du in der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
Vermieter:inpflichten
- Für die Nutzung angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stellen
Die Räumlichkeiten müssen eine sichere Verwendung ermöglichen. Die Tore müssen sich öffnen lassen, der Zustand der Räumlichkeiten muss den baulichen Vorschriften entsprechen und er muss jederzeit frei betretbar sein. Falls nicht anderweitig festgelegt, bist du als Vermieter:in außerdem für die ordnungsgemäße Instandhaltung verantwortlich. - Alle Sicherheitsvorgaben erfüllen
Du bist rechtlich dazu verpflichtet, Mieter:innen auf dir bekannte Gefahren hinzuweisen bzw. vor möglichen Gefahren zu warnen. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, haftest du für Verletzungen oder Schäden, die durch ein solches Versäumnis entstehen. - Rückerstattung der Kaution
Wenn du eine Kaution eingehoben hast, musst du diese ordnungsgemäß und sicher verwalten und nach Beendigung des Mietverhältnisses auch vollständig rückerstatten — minus zulässiger Abzüge, z.B. um Mietrückstände oder durch den/die Mieter:in verursachte Schäden abzudecken.
Rechte und Pflichten als Mieter:in
Wenn du in Deutschland einen Parkplatz über einen längeren Zeitraum mietest, hast du folgende Rechte und Pflichten:
Mieter:inrechte
- Exklusivnutzung
Der Parkplatz darf ausschließlich von dir genutzt werden. Während der Dauer des Mietvertrags darf der/die Vermieter:in diesen also nicht selbst verwenden oder an eine andere Person weitervermieten. Ist der Zugang blockiert, hast du Anspruch auf eine Mietminderung und kannst auch eine Rechtfertigung des Vermieters/der Vermieterin einfordern. - Zweckgemäße Nutzung
Du darfst Fahrzeuge parken und erlaubte Gegenstände lagern (z.B. Reifen). Die gewerbliche Nutzung oder Zweckentfremdung sind untersagt. - Recht auf Instandhaltung
Ist die Nutzung der Räumlichkeiten nicht mehr möglich (z.B. aufgrund eines defekten Tors), muss der/die Vermieter:in die entsprechenden Reparaturen veranlassen. Andernfalls hast du Anspruch auf eine Mietminderung. - Privatsphäre
Der/die Vermieter:in darf die Garage nicht ohne deine Zustimmung betreten. Ausnahme: Notfälle oder das Ausführen von vereinbarten Reparaturen. - Untervermietung (nur mit Zustimmung)
Willst du den Parkplatz weitervermieten, brauchst du dafür die schriftliche Bestätigung des Vermieters/der Vermieterin.
Mieter:inpflichten
- Pünktliche Zahlung der Miete
Bist du im Zahlungsverzug, kann dies schnell zu einer Kündigung führen — vor allem bei eigenen Mietverträgen, die nicht unter das Wohnungsmietrecht fallen. - Vertragsregeln einhalten
Nur die vertraglich vereinbarte Nutzung ist erlaubt. Halte dich außerdem an die Brandschutz- und Sicherheitsregeln und vermeide Lärmbelästigung, z.B. laute Motorengeräusche. - Instandhaltung der Räumlichkeiten Als Mieter:in bist du dazu verpflichtet, die Räumlichkeiten sauber und ordentlich zu halten und keine baulichen Veränderungen vorzunehmen. Nach Ende des Mietverhältnisses sind Garage und Co. in gutem Zustand an den/die Vermieter:in zu übergeben.
- Ordnungsgemäße Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Räume das Objekt vollständig und gib den Schlüssel zurück — idealerweise im Zuge einer orndungsgemäßen Übergabe in Gegenwart des Vermieters/der Vermieterin. - Haftung & Versicherung
Du allein haftest für dein Fahrzeug, der/die Vermieter:in nur bei baulichen Mängeln oder grober Fahrlässigkeit. Für den Fall der Fälle ist eine eigene Haftpflichtversicherung trotzdem immer empfehlenswert.
Ob du deine Garage vermieten möchtest oder auf der Suche nach einem dauerhaften Parkplatz bist: Ein klar formulierter Mietvertrag schützt beide Seiten — und beugt unnötigen Ärgernissen vor.
Von Kündigungsfristen über Kautionsregelungen bis zu den gegenseitigen Rechten und Pflichten: Wer die rechtlichen Grundlagen kennt, ist immer auf der sicheren Seite.
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