Eine Garage zu mieten ist der beste Weg, dein Fahrzeug vor den Elementen zu schützen und sicherzustellen, dass du immer einen Parkplatz zur Hand hast, wenn du ihn brauchst. In der Praxis ist das Ganze aber nicht immer ganz so unkompliziert: Denn Mietverträge bieten jede Menge Konfliktpotenzial. Um für den Fall eines Rechtsstreits bestmöglich abgesichert zu sein, ist es sowohl im Interesse von Vermieter:in als auch Mieter:in, alle wichtigen Punkte des Vertrags vorab genau festzulegen und schriftlich festzuhalten.
Der Mietvertrag sollte daher klar geregelt sein, wer für die regelmäßige Instandhaltung verantwortlich ist – etwa dafür, dass Schlösser, Türen und die Innenbeleuchtung ordnungsgemäß funktionieren. Sind die Zuständigkeiten klar definiert, sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Streitigkeiten bei Schäden oder anfallenden Reparaturarbeiten entstehen.
In diesem Beitrag haben wir typische Situationen, mit denen Garagenmieter:innen in Deutschland konfrontiert sind, für dich zusammengefasst – und geben dir praktische Tipps, wie du diese souverän meisterst.
Schütze dein Fahrzeug noch heute
Finde eine passende Garage über Garages Near Me und sichere dir deinen Platz mit nur wenigen Klicks.
Jetzt Platz buchen →
Jetzt Platz buchen →
Eine Frau, die sicher auf ihren Parkplatz zugreift - ordnungsgemäßer Zugang ist für jeden Garagenmietvertrag unerlässlich. Foto: Ross Helen / Canva.
Eingeschränkter Zugang
Garagentore, die sich nicht öffnen lassen, oder fehlende Schlüssel stellen für Mieter:innen ein ernstes Problem dar. Der oder die Vermieter:in ist dazu verpflichtet, uneingeschränkten Zugang zum Mietobjekt sicherzustellen bzw. einen vollständigen Satz Schlüssel bereitzustellen. Bei Verweigerung des rechtmäßigen Zugangs oder im Falle fehlender Schlüssel liegt eine klare Verletzung des Mietvertrags vor – rechtlich wird dies als Mangel der Mietsache klassifiziert. In diesem Fall haben Mieter:innen das Recht, eine Lösung einzufordern, die Mietzahlungen zu reduzieren oder den Vertrag sogar ganz zu kündigen. Darüber hinaus ist es Vermieter:innen auch nicht gestattet, heimlich Ersatzschlüssel anzufertigen bzw. rückzubehalten. Sollte das dennoch der Fall sein, können Mieter:innen den Vertrag sofort kündigen und Schadenersatz fordern.
Verliert oder beschädigt der bzw. die Mieter:in den Schlüssel, muss dies umgehend dem Vermieter oder der Vermieterin gemeldet werden. Sind die Schäden auf regulären Verschleiß zurückzuführen, ist es Sache des Vermieters bzw. der Vermieterin, den Schlüssel zu ersetzen. Liegt grobe Fahrlässigkeit seitens des Mieters oder der Mieterin vor, muss diese:r die Kosten für den Ersatz übernehmen.
Mieter:innen müssen außerdem jederzeit uneingeschränkten und freien Zugang zur Garage haben. Weder Vermieter:innen noch Dritte dürfen die Einfahrt blockieren. Kommt es infolge einer nicht zugänglichen Zufahrt zu einem Unfall, können die Eigentümer:innen für dadurch entstandene Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden.
📌
Wichtige Tipps:
- Bewahre einen Ersatzschlüssel an einem sicheren Ort auf
- Lege im Mietvertrag klar fest, wer für Reparaturen und Wartungsarbeiten zuständig ist
- Kontaktiere sofort deinen Vermieter oder deine Vermieterin bzw. den Notdienst, wenn dir der Zugang zur Garage nicht möglich ist
Instandhaltung, Reparaturen und Zuständigkeiten
Selbst bei “simplen” Garagenmietverträgen ist es entscheidend, bereits im Voraus klar festzulegen, wer für Reparaturen und die dadurch entstehenden Kosten verantwortlich ist. In der Regel liegt die laufende Instandhaltung in der Verantwortung der Vermieter:innen. Dazu gehört alles vom Erhalt der Bausubstanz über die Reparatur von Schließmechanismen bis zur Behebung von Undichtigkeiten und Verschleißerscheinungen.
Mieter:innen wiederum sind dazu verpflichtet, den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln. Entsprechend müssen etwaige Schäden, die über den Zeitraum des Mietverhältnisses entstehen – z.B. Dellen in Türen, Ölflecken auf dem Boden oder Brandspuren – auf eigene Kosten behoben werden.
Grundsätzlich gilt: Vermieter:innen übernehmen notwendige Reparaturen, die durch alltäglichen Verschleiß entstehen, während Mieter:innen die Kosten für Schäden tragen müssen, die sie durch ihre eigene Fahrlässigkeit verursacht haben.
Tritt zum Beispiel Flüssigkeit aus einem Auto aus und beschädigt den Boden, muss der bzw. die Mieter:in für die Reinigung und/oder Reparatur des Bodens aufkommen. Verschleißerscheinungen wie z.B. ein defekter Tormechanismus hingegen müssen vom Vermieter bzw. von der Vermieterin behoben werden.
Die Haftung für Schäden ist ein besonders heikles Thema. Stürzt ein Teil des Gebäudes ein und beschädigt ein Auto, haftet diejenige Partei, die ihre Instandhaltungspflichten vernachlässigt hat. Vermieter:innen haften nur dann, wenn sie über potenzielle Risiken bereits informiert waren und bewusst keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen haben.
Auch der Versicherungsschutz spielt eine wesentliche Rolle. Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung schützt in der Regel bei Diebstahl und Schäden. Eine private Haftpflichtversicherung bietet Schutz, wenn Mieter:innen versehentlich fremdes Eigentum beschädigen (z.B. wenn ein Fahrrad umfällt und dabei ein Auto beschädigt). Vermieter:innen sollten auf jeden Fall eine Gebäudeversicherung haben, die sowohl die Garage selbst als auch alle anderen relevanten Gemeinschaftsbereiche abdeckt.
📌
Wichtiger Tipp: Achte darauf, im Mietvertrag gleich konkrete Regelungen bezüglich Reparaturen und Wartung festzuhalten. Zum Beispiel, dass der oder die Vermieter:in für die Behebung technischer Defekte und allgemeine Instandhaltung zuständig ist, während der Mieter bzw. die Mieterin die alltägliche Pflege (z.B. Reinigung) übernimmt.
Buche deine Garage in Sekunden
Mit Garages Near Me kannst du dir schnell und unkompliziert deinen perfekten Stellplatz sichern.
Jetzt Platz buchen →
Jetzt Platz buchen →
Verwenden einer Fernbedienung für den Garagenzugang - zuverlässige Zugangsmechanismen sind entscheidend zur Vermeidung von Streitigkeiten. Foto: Mirsad Sarajlic / Canva.
Streitigkeiten über die Garagennutzung
Unterschiedliche Auffassungen darüber, wofür genau eine gemietete Garage genutzt werden kann bzw. darf, können schnell zu (Rechts)streitigkeiten führen. Die deutschen Parkregeln und -vorschriften, darunter die Garagenverordnung, legen klar fest, dass Garagen ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen gedacht sind und nicht als Werkstatt oder Lagerraum genutzt werden dürfen.
Erlaubt ist ausschließlich die Lagerung von Gegenständen, die direkten Bezug zum betroffenen Fahrzeug haben. Dazu gehören etwa Ersatzreifen, Werkzeug, Dachträger, Wagenheber oder kleine Mengen Öl und Treibstoff. Die Aufbewahrung von Möbeln, Kinderwägen, Haushaltsgegenständen oder brennbaren Stoffen wie Gasflaschen hingegen ist ein Verstoß gegen den Mietvertrag und kann eine Aufforderung zur Räumung zur Folge haben – oder auch eine sofortige Kündigung.
Kurzum: Jede Art der Nutzung, die über den vorgesehenen Zweck hinausgeht, ist riskant. Garagen in Werkstätten, Lagerräume für Baumaterialien oder gar Wohnräume umzufunktionieren verstößt fast immer gegen die Mietbedingungen und gängige Sicherheitsvorschriften. Das gilt insbesondere für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, die über die erlaubte Menge hinausgehen. Ein solcher Verstoß kann nicht nur hohe Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch dazu führen, dass der bzw. die Vermieter:in jegliche Sicherheitsgarantien zurückzieht.
Im Falle einer Auseinandersetzung gilt: Überprüfe zuerst immer den Mietvertrag. Die meisten Verträge beschränken die Nutzung der Garage ausdrücklich auf das Abstellen von Fahrzeugen und die Lagerung kleiner, fahrzeugbezogener Gegenstände. Alles, was darüber hinausgeht (z. B. ein Motorrad zusätzlich zum Auto abzustellen), bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin.
📌
Wichtiger Tipp: Deine Garage ist ein Parkplatz, kein Abstellraum. Wenn du zusätzliche Gegenstände dort lagern möchtest, hol dir vorher die Erlaubnis des Vermieters oder der Vermieterin ein. Das ist deutlich angenehmer, als später Vertragsverstöße rechtfertigen zu müssen – oder vielleicht sogar direkt eine Kündigung zu bekommen.
Dokumente & Beweissammlung
Im Falle von Streitigkeiten ist Beweismaterial in Form von Schriftstücken, Fotos und Co. die ideale Absicherung für Mieter:innen und Vermieter:innen. Denn wenn alle ursprünglichen Vereinbarungen bzw. zusätzlich vereinbarte Maßnahmen schriftlich dokumentiert sind, ist es deutlich leichter, den Sachverhalt klar darzulegen und etwaige Missverständnisse schnell zu klären.
- Führe eine genaue Bestandsaufnahme durch. Fotografiere den Zustand der Garage zu Mietbeginn – inklusive vorhandener Schäden, Abnutzungsspuren sowie etwaiger Probleme bei Tor, Boden und Beleuchtung. Datiere die Fotos und teile Kopien mit dem Vermieter bzw. der Vermieterin, damit sich im Streitfall später nachvollziehen lässt, wer welche Schäden verursacht hat.
- Bewahre alle schriftlichen Aufzeichnungen und Dokumente auf. Sende wichtige Anfragen, Beschwerden oder Mitteilungen per E-Mail oder über den Garages-Near-Me-Messenger. Wenn ihr mögliche Reparaturen oder Vertragsänderungen telefonisch besprecht, schicke anschließend eine kurze schriftliche Zusammenfassung – z. B.: „Wie heute besprochen, übernehmen Sie die Reparatur des Garagentors bis Freitag.“ So hast du stets einen Nachweis, falls du deine Angaben später belegen musst.
- Bewahre alle Quittungen und Rechnungen auf. Ganz gleich, ob du Reparaturen selber bezahlst oder ob der Vermieter bzw. die Vermieterin die Wartung übernimmt: Behalte stets den Überblick über anfallende Kosten. Sollte es nämlich bei der Bezahlung zu Streitigkeiten kommen, sind Quittungen und andere Unterlagen wesentliche Beweismittel.
- Halte zentrale Vereinbarungen schriftlich fest. Wichtige Vereinbarungen solltest du immer schriftlich festhalten. Änderungen der ursprünglich vereinbarten Mietbedingungen (z.B. zusätzliche Lagergenehmigungen oder Absprachen über Wartungsverantwortlichkeiten) sollten genau dokumentiert und von beiden Parteien unterschrieben werden.
📌
Wichtiger Tipp: Lege am besten einen eigenen Ordner für alle relevanten Unterlagen und Dokumente an – Mietvertrag, Fotos, Quittungen und Schriftverkehr.
Wenn du über Garages Near Me buchst, findest du praktische Vorlagen und Checklisten, mit denen du deine Unterlagen noch leichter und schneller organisieren kannst. Und: Das Abwickeln der Mietzahlungen und Abrechnung übernehmen wir für dich gleich mit dazu!
Wenn du über Garages Near Me buchst, findest du praktische Vorlagen und Checklisten, mit denen du deine Unterlagen noch leichter und schneller organisieren kannst. Und: Das Abwickeln der Mietzahlungen und Abrechnung übernehmen wir für dich gleich mit dazu!
Vertragsverlängerung und Kündigung
Jeder Garagenmietvertrag hat eine fixe Befristung oder muss andernfalls irgendwann verlängert werden. Umso wichtiger ist es, dass du dir rechtzeitig einen Überblick über die Regeln verschaffst.
In Deutschland fallen Einzelgaragen in der Regel nicht unter die Mieterschutzregelungen, die für Wohnimmobilien gelten. Sie können entweder monatlich oder für einen festen Zeitraum vermietet werden – dabei haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen, sofern die festgelegte Kündigungsfrist eingehalten wird. Anders als bei Wohnungen können Vermieter:innen sich nicht auf „Eigenbedarf“ berufen. Rechtlich gelten Garagen nicht als Wohnraum, weshalb der übliche Mieterschutz hier nicht greift.
Laut Gesetz (§580a BGB) ist für die Kündigung von Mietverhältnissen über Einzelgaragen in der Regel eine Frist von drei Monaten einzuhalten, wirksam zum Ende des Kalendermonats. Die schriftliche Kündigung muss bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats vorliegen, damit der Vertrag zwei Monate später endet.
Kündigst du zum Beispiel mit 3. Juli, endet das Mietverhältnis am 30. September.
Wird die Garage allerdings gemeinsam mit einer Wohnung vermietet, gelten andere Regeln: In diesem Fall kann die Garage erst nach Beendigung des Hauptmietvertrags über die Wohnung gekündigt werden – und umgekehrt.
Befristete Mietverträge enden, sofern sie nicht verlängert werden, automatisch am vereinbarten Datum. Oft läuft das Mietverhältnis nach Ablauf der Erstlaufzeit solange automatisch weiter, bis eine der beiden Partei den Vertrag kündigt. Bei Verlängerungen oder Vertragsänderungen ist es sinnvoll, frühzeitig mit den Verhandlungen zu beginnen. Vermieter:innen können einen neuen Vertrag anbieten, gegebenenfalls auch in Verbindung mit einer Mieterhöhung. Rechtlich ist es zulässig, die Miete über eine sogenannte Änderungskündigung zu erhöhen: Dabei wird eine ordentliche Kündigung ausgesprochen und gleichzeitig ein neuer Vertrag zu neuen Konditionen angeboten. Dann liegt es bei den Mieter:innen zu entscheiden, ob sie diese neuen Bedingungen akzeptieren – oder eben nicht.
Deine Garage, deine Wahl
Entdecke alle verfügbaren Garagen auf Garages Near Me und wähle genau diejenige aus, die am besten zu deinen Bedürfnissen passt.
Garagen durchsuchen →
Garagen durchsuchen →