Deutschland ist für seine organisierte Stadtplanung bekannt, und auch Parken bildet hier keine Ausnahme. Angesichts der Millionen von Fahrzeugen, die auf den Straßen unterwegs sind, wird das Parken – ob am Straßenrand oder außerhalb – durch viele Gesetze und Vorschriften geregelt.
In den meisten deutschen Städten findest du:
- Parkmöglichkeiten am Straßenrand,
- Parkplätze abseits der Straße,
- oberirdische Parkhäuser
- und Tiefgaragen.
Leider sind Parkplätze oft Mangelware, was die Suche nach einem freien Platz zu einer mühsamen Angelegenheit werden lässt. Deshalb könntest du dich für private Parkmöglichkeiten entscheiden, oder sie nutzen Park-and-Ride-Anlagen am Stadtrand. Bei der Wahl zwischen oberirdischen und unterirdischen Parkmöglichkeiten gibt es verschiedene Vor- und Nachteile zu beachten.
Gleichzeitig ist es entscheidend, Parkgebühren und Strafzettel zu vermeiden. Doch wie kannst du sicherstellen, dass du dein Fahrzeug an einem erlaubten Ort parkst?
Wir werfen einen detaillierteren Blick auf die Regeln, eine nach der anderen.
Foto von Kenny Eliason auf Unsplash
Wo ist das Parken verboten?
Zunächst einmal solltest du diese zwei verschiedenen Verbote kennen:
- Eingeschränktes Halteverbot → Hier darfst du halten, aber nicht parken.
- Absolutes Halteverbot → Hier darfst du nicht einmal kurz anhalten — auch nicht für einen Moment.
Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken? Nutze die 3-Minuten-Regel:
Dein Fahrzeug gilt als gehalten, wenn du es verlässt und innerhalb von weniger als 3 Minuten zurückkehrst. Der Motor kann laufen oder ausgestellt sein — stelle jedoch sicher, dass du in der Nähe bist und sofort wegfahren könntest.
Dagegen gilt dein Fahrzeug als geparkt, wenn du es für länger als 3 Minuten stehen lässt.
Faustregel: Wenn das Halten ausdrücklich verboten ist, ist immer auch das Parken verboten!
In der Regel werden Parkverbote auf Straßen- und Parkplatzschildern angezeigt. Häufig werden diese Verkehrsschilder durch ergänzende Hinweistafeln präzisiert – versuche daher unbedingt, diese Zusatzinformationen zu beachten!
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Und wenn auch das nicht hilft, schau doch mal bei diesem umfassenden Artikel von stvo2go.com vorbei.
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Manche Parkplatzhinweise werden zusätzlich auf die Straße gemalt, um erstens die Botschaft zu verdeutlichen und zweitens den (nicht) gestatteten Parkbereich anschaulich darzustellen. Beachte dabei, dass Straßenmarkierungen und Linienmalereien stets eine Genehmigung der Behörden erfordern! Einzelne Personen dürfen ohne entsprechende Erlaubnis keine Halte- oder Parkverbote verhängen.
Auferlegte Beschränkungen
Alle Fahrer:innen in Deutschland müssen laut § 12 des Straßenverkehrsgesetzes (StVO) das Parken in folgenden verbotenen Bereichen vermeiden:
- Auf Autobahnen und Fahrradwegen
- In Kreisverkehren (#215)
- In Fußgänger- und „Spielstraßen"-Bereichen außerhalb gekennzeichneter Parkplätze (#325.1, #325.2, #242.1, #242.2)
- Auf schmalen Straßen und gegenüber von Gebäudeeingängen/-ausgängen
- An Zebrastreifen, Kreuzungen und Einmündungen (2025 Update: innerhalb von 8 Metern bei vorhandenem Radweg, sonst 5 Meter) → #134, #350
- Vor abgesenkten Bordsteinen (z. B. solchen, die für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gestaltet sind)
- Auf Vorrangstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
- An Bahnübergängen (Andreaskreuz). Das Parken in der Nähe von Bahnübergängen ist innerhalb geschlossener Ortschaften ≤ 5 Meter; außerhalb ≤ 50 Meter verboten (#201)
- In Bereichen mit Verkehrs- oder Durchfahrtsverboten (#250, #252, #253) und an Bushaltestellen/Straßenbahnhaltestellen (Verkehrszeichen #224) sowie innerhalb von 15 Metern vor und nach diesen)
- NEU 2025: Auf Schutzstreifen für Radfahrer (gestrichelte weiße Linien) - generelles Halteverbot jetzt in Kraft
- NEU 2025: In ausgewiesenen Lastenfahrrad-Parkbereichen (Schild 🅿️ #314 + "Lastenfahrrad"-Symbol)
Wie lange darf man parken?
Es kann Situationen geben, in denen du dein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum abstellen möchtest – sei es für einen Tag zu Hause, während einer Krankheitsphase oder im Urlaub. Für solche Fälle wirft sich die Frage auf: Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Parkdauer? Bestehen spezielle Richtlinien für das Parken über mittlere oder längere Zeiträume?
Foto von Artur Tumasjan auf Unsplash
Das deutsche Straßenverkehrsgesetz (StVO) erlaubt grundsätzlich das "Langzeitparken" auf öffentlichen Flächen, solange du:
- Die oben detailliert beschriebenen Regeln und Verbote der StVO einhältst.
- Dich an die lokalen Einschränkungen hältst, die von deinem Bezirk oder deiner Stadt festgelegt wurden (sollte es welche geben).
- Nicht unrechtmäßig auf Privatgrund parkst.
Stelle sicher, dass dein Fahrzeug über eine gültige TÜV-Plakette verfügt sowie angemeldet und fahrtüchtig ist. Es sollte andere Fahrzeuge weder behindern noch andere Verkehrsteilnehmer:innen blockieren.
Wenn möglich, solltest du das geparkte Fahrzeug von Zeit zu Zeit kontrollieren, oder es von einer Vertrauensperson überprüfen lassen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen sind Vandalismus und Diebstahl echte Risiken. Und zum anderen könnte es sein, dass du dein Auto aufgrund einer temporären Parkverbotszone umstellen musst. Diese Zonen müssen mindestens 3 Tage im Voraus angekündigt werden, wenn du dein Auto also regelmäßig prüfst, kannst du vermeiden, dass es abgeschleppt wird.
Wenn du diese Tipps beherzigst, kannst du dein Auto sicher und unbesorgt für die gewünschte Dauer auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen!
Hinweis: Für Parkscheine und Parkscheiben gelten besondere Regeln. Auch für Sonderparkplätze gibt es spezielle Bestimmungen, die du beachten solltest.
Für Langzeitparken bietet sich auch die Überlegung an, Tiefgaragen oder oberirdische Parkmöglichkeiten zu vergleichen, oder private Stellplätze zu mieten mit entsprechenden Mietverträgen.
Brauchst du einen sicheren Parkplatz in der Nähe deines Zuhauses oder deiner Arbeitsstelle?
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Wie funktioniert es?
Wie funktioniert es?
2025 Updates
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2025 E-Fahrzeug-Parkregeln-Updates:
- 55€ Bußgeld für unbefugte Nutzung von E-Fahrzeug-Ladeplätzen.
- 10.000€ Bußgeld für Gebäude mit 20+ Parkplätzen ohne erforderliche E-Ladeinfrastruktur bis 1. Januar 2025.
- Viele Städte (Göttingen, Braunschweig, Nordhorn) haben kostenloses E-Fahrzeug-Parken abgeschafft. Hier der Grund.
- Bis 2027 müssen Nichtwohngebäude mit 20+ Plätzen einen Ladepunkt pro 10 Plätze installieren (GEIG-Gesetz).
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Berliner Parkraumbewirtschaftung Erweiterung Dezember 2025
Sechs neue Parkzonen (126-131) werden am 1. Dezember 2025 in Charlottenburg, Wilmersdorf und Halensee eingeführt. Betriebszeiten: Montag-Freitag 9:00-20:00, Samstag 9:00-18:00, Gebühr €0,50 pro 15 Minuten, laut berlin.de.
Sechs neue Parkzonen (126-131) werden am 1. Dezember 2025 in Charlottenburg, Wilmersdorf und Halensee eingeführt. Betriebszeiten: Montag-Freitag 9:00-20:00, Samstag 9:00-18:00, Gebühr €0,50 pro 15 Minuten, laut berlin.de.