Die Parkregeln in Deutschland unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in anderen Ländern. Einheimische und Besucher:innen sollten sich daher auf jeden Fall mit den Regeln zum Sonderparken vertraut machen, um Strafzettel zu vermeiden und beim Parken entspannt bleiben zu können.
Was genau bedeutet „Parken an Werktagen“? Dürfen auch Männer auf Frauenparkplätzen parken? Welche Parkmöglichkeiten gibt es für Personen mit eingeschränkter Mobilität? Lass uns diese Fragen genauer betrachten und die speziellen Parkregeln Schritt für Schritt durchgehen.
Was bedeutet Parken an Werktagen?
Wie wir bereits in Deutsche Parkregeln besprochen haben, sind einige Straßenschilder mit zusätzlichen Hinweisen zu Parkbeschränkungen versehen. Ein typisches Beispiel ist das Zuschatzschild "werktags". Dieses kann leicht zu Missverständnissen führen, da viele Fahrer:innen davon ausgehen, dass mit Werktagen nur Montag bis Freitag gemeint ist. In Deutschland wird allerdings auch der Samstag als Werktag angesehen. Dies ist ausdrücklich in § 3.2 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) festgelegt:
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Wenn also ein „Werktags“-Schild mit einer Zeitbeschränkung, wie zum Beispiel „von 8 Uhr bis 18 Uhr“ unter einem Parkschild angebracht ist, gelten diese Einschränkungen auch am Samstag. Wer sich nicht an diese Einschränkungen hält, riskiert einen Strafzettel wegen Falschparken.
Das Straßenschild besagt: "Parken erlaubt von Montag bis Samstag zwischen 8 und 18 Uhr. Sie müssen eine Parkscheibe verwenden, die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden.”
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Es gibt allerdings zwei Ausnahmefälle, in welchen Parkbeschränkungen dieser Art an Samstagen nicht gelten:
- Wenn der betreffende Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist und daher nicht als Werktag gilt.
- Wenn auf dem Werktags-Zusatzschild ausdrücklich "außer Samstag" vermerkt ist, was bedeutet, dass Parken hier auch samstags trotz der Wochentags-Beschränkung erlaubt ist.
Ein Parkverbotsschild, das an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen gilt.
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Wie funktioniert es?
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Dürfen Männer auf ausgewiesenen Frauenparkplätzen parken?
Frauenparkplätze, auch bekannt als Damenparkplätze, wurden in den 1990er Jahren als Reaktion auf Sicherheitsbedenken eingeführt, die von Frauen in Umfragen geäußert wurden. Wie sich in den Umfragen zeigte, versuchten Frauen bewusst bestimmte öffentliche Parkplätze wie zum Beispiel Parkhäuser, Tiefgaragen und Parks besonders abends und nachts aus Angst vor potenziellen Gefahren und sexueller Gewalt zu vermeiden.
Um die Sicherheit zu erhöhen, befinden sich Frauenparkplätze meist an gut beleuchteten Stellen in der Nähe von Notausgängen, sind teilweise breiter als durchschnittliche Parkplätze und mit Überwachungskameras ausgestattet.
Rechts: Frauenparkplatz in einer Tiefgarage von Reddit
Die am häufigsten gestellte Frage ist wenig überraschend: Dürfen auch Männer auf Frauenparkplätzen parken? Die Antwort darauf ist kurz und knapp: ja.
Es gibt keine rechtliche Grundlage oder Gesetzgebung, die besagt, dass nur Frauen auf Frauenparkplätzen parken dürfen. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Parkplätze nicht gesondert ausgewiesen, daher können auch Männer dort parken, ohne eine Strafe zu riskieren.
Während öffentliche Parkplätze klaren Regeln unterliegen, können die Vorschriften für Privatgrundstücke, wie beispielsweise Tiefgaragen und Parkplätze von Einkaufszentren, variieren. Eigentümer:innen privater Parkplätze können ihre eigenen Richtlinien aufstellen und somit auch Fahrer darauf hinweisen, dass auf einem Frauenparkplatz nur Frauen parken dürfen. Ignoriert ein Mann diese Regelung, können die Eigentümer durchaus entscheiden, eine Strafgebühr zu verhängen.
Es ist daher ratsam, auf Privatparkplätzen stets die geltenden Regeln zu respektieren und als rücksichtsvoller Mann die Frauenparkplätze freizuhalten.
Parken für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
In Deutschland, wie auch in anderen Ländern, wird Menschen mit Behinderung bei den Parkregelungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Speziell ausgewiesene Parkplätze ermöglichen ihnen einen leichteren Zugang zu Gebäuden und Dienstleistungen. Personen haben gegebenenfalls Anspruch auf einen Parkausweis, wenn sie:
- einen Stock, Krücken oder andere Gehhilfen verwenden,
- zusätzlichen Platz benötigen, um in ihr Fahrzeug ein- und auszusteigen,
- oder aus gesundheitlichen Gründen in der Nähe eines Gebäudeeingangs parken müssen.
Diese ausgewiesenen Parkplätze befinden sich in Bereichen mit minimaler Steigung und barrierefreiem Zugang, um ein sicheres und bequemes Parken zu gewährleisten.
Die Maße eines Behindertenparkplatzes müssen den Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-3 entsprechen. Die Mindestbreite sollte 3,50 Meter betragen, die erforderliche Länge des Parkplatzes hängt davon ab, wie das Fahrzeug geparkt wird:
- Wenn das Auto quer geparkt wird, beträgt die erforderliche Mindestlänge 6 Meter.
- Wenn das Auto parallel zur Fahrbahn geparkt ist, beträgt die erforderliche Mindestlänge 7,5 Meter.
So ist gewährleistet, dass die Steigung des Parkbereichs nicht zu steil ist und dass der Raum barrierefrei ist, also ohne Bordsteine oder mit deutlich abgesenkter Bordsteinkante.
Leider parken viele Personen ihre Fahrzeuge aus Unwissen trotzdem illegal auf Parkplätzen, die für Menschen mit Behinderung vorgesehenen sind.
Reicht ein Behindertenausweis also aus, um auf diesen Plätzen parken zu dürfen? Und was ist der Unterschied zwischen blauen und orangenen Parkausweisen?
Ein Behindertenausweis allein ist nicht ausreichend, um auf Parkplätzen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität parken zu dürfen, es wird zusätzlich ein Parkausweis benötigt.
Es gibt zwei Arten von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung, die in erster Linie durch ihre Farbe unterschieden werden: blau und orange.
- Der blaue Ausweis ist eine EU-Parkkarte, die in allen EU-Ländern gültig ist.
- The orange Ausweis ist nur in Deutschland gültig.
Blauer Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Nicht jede Person mit eingeschränkter Mobilität qualifiziert sich für diesen Ausweistyp. Anspruch auf einen blauen Parkausweis haben gemäß § 45.1b.2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVO) Personen mit folgenden Einschränkungen:
- Bilaterale Amelia: ein Geburtsfehler, der zum Verlust eines oder mehrerer Gliedmaßen führt
- Bilaterale Phokomelie: eine Form von angeborenen Gliedmaßenfehlbildungen
- Kategorie aG: eine besondere mobilitätsbezogene Behinderung (aufgrund anderer genetischer Gliedmaßenfehlbildungen, Amputationen oder vergleichbarer funktioneller Beeinträchtigungen)
- Kategorie BI: Blindheit
Oranger Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Personen mit erheblichen gesundheitlichen Problemen können einen orangen Parkausweis beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gehbehinderung (Kategorie G) und die Notwendigkeit von Hilfe im öffentlichen Verkehr (Kategorie B), mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80, speziell im Bezug auf funktionelle Beeinträchtigungen der unteren Gliedmaßen, einschließlich Erkrankungen der Lendenwirbelsäule.
- Kategorie G und B mit einem GdB von mindestens 70 in Bezug auf funktionelle Beeinträchtigungen der unteren Gliedmaßen, einschließlich Erkrankungen der Lendenwirbelsäule, sowie funktionelle Beeinträchtigungen des Herzens oder der Atmungsorgane mit einem GdB von mindestens 50.
- Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem GdB von mind. 60.
- Künstlicher Darmausgang und gleichzeitig künstliche Harnableitung mit einem GdB von mindestens 70.
Links: Foto eines blauen Parkausweises für Menschen mit Behinderung vom Landkreis Neinburg Weser Rechts: Foto eines orangen Parkausweises für Menschen mit Behinderung von Darmlifestyle
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Beachte, dass die oben genannten GdB-Kriterien individuell gelten. Wenn zum Beispiel dein gesamter GdB auf 75 % festgelegt ist, du aber keines der oben genannten GdB-Kriterien einzeln erfüllst, kannst du keinen Parkausweis beantragen.
Aussage | Blauer Ausweis | Oranger Ausweis |
---|---|---|
Das Parken auf Parkplätzen mit dem “Rollstuhl Symbol” ♿ ist erlaubt | Ja | Nein ❌ |
Der Ausweis ist in Deutschland gültig | Ja | Ja |
The permit is valid outside of Germany | Yes | Nein ❌ |
Kostenloses und uneingeschränktes Parken in gebührenpflichtigen Zonen und Parkscheinzonen | Ja | Ja |
Parken in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb ausgewiesener Parkplätze, solange es andere nicht behindert oder den Verkehrsfluss stört | Ja | Ja |
Parken für bis zu 3 Stunden in Zonen mit begrenzter Parkdauer (Verkehrsschild 286) | Ja | Ja |
Parken über die erlaubte Dauer hinaus in Zonen, die mit den Verkehrsschildern 314 und 315 gekennzeichnet sind, wo die Parkzeit begrenzt ist | Ja | Ja |
Parken über die erlaubte Dauer hinaus in Parkverbotszonen | Ja | Ja |
Parken in Fußgänger- und Ladezonen während des Be- und Entladens | Ja | Ja |
Parken auf Anwohner:innenparkplätzen für bis zu 3 Stunden | Ja | Ja |
❗
Auf privaten Parkplätzen, wie z.B. Supermarktparkplätzen, ist die erlaubte maximale Parkdauer oft kürzer.
Zusammengefasst: Für Inhaber:innen eines orangen Parkausweises gelten dieselben Regeln wie für Inhaber:innen eines blauen. Die einzigen Ausnahmen sind A) die Zugänglichkeit zu Parkplätzen in anderen Ländern und B) die Berechtigung auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlsymbol zu parken.
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Die Regeln gelten sowohl für die Inhaber:innen eines Parkausweises als auch für deren Betreuer:innen, die sie fahren. Die Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Inhaber:in des Ausweises im Auto ist.
Beantragung eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung
Die Beantragung eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung umfasst mehrere Schritte. Zuerst muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde, in der Regel bei der örtlichen Verkehrsbehörde, eingereicht werden. Unter folgenden Links findest du nähere Informationen zur Stellung eines Antrags in Berlin (orange) oder München (blau und orange) zu stellen.
Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität müssen übrigens nicht im Besitz eines Führerscheins sein, um einen Ausweis zu erhalten. Sie können auch einen Ausweis erhalten, wenn jemand anderes sie fährt.
Um einen blauen Parkausweis für Menschen mit Behinderung zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Passfoto
- Nachweis über funktionelle Beeinträchtigungen laut Kategorien "aG" und/oder "Bl"
- Kopie einer amtlichen Anerkennung dieser Symbole
- Unterschriebener Antrag auf einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung
- Gleichstellungsbescheinigung
Der Ausweis wird kostenlos ausgestellt und ist bis zu 5 Jahre gültig. Nach Ablauf kann der Antrag erneut eingereicht werden, sofern die obigen Bedingungen erfüllt sind.
Für die Beantragung eines orangen Parkausweises werden dieselben Unterlagen benötigt, jedoch muss das Dokument, das die funktionelle Beeinträchtigung bestätigt, die Symbole "G" und/oder "B" enthalten.
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